Bezuschussung durch die Krankenkassen

Aufgrund meiner Qualifizierung zur Ernährungsberaterin VDOE beteiligen sich die gesetzlichen Krankenkassen anteilig an den Kosten für die ernährungstherapeutische Beratung. Dazu werden die Notwendigkeitsbescheinigung und ein von mir erstellter Kostenvoranschlag vor Beratungsbeginn bei der Krankenkasse eingereicht.

Voraussetzung für eine ernährungstherapeutische Beratung sind eine medizinische Indikation und die vom Arzt dazu ausgestellte Notwendigkeitsbescheinigung. Das Heilmittelbudget der Ärzte wird dadurch nicht belastet.

Selbstverständlich ist auch eine Beratung ohne medizinische Indikation und ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung möglich. Ihre Fragen und Wünsche stehen dabei im Mittelpunkt und bestimmen die Dauer der Beratung.